Jahreshauptversammlung 2021

Auch diese Jahreshauptversammlung wird wieder unter dem Eindruck der pandemischen Lage durchgeführt und wir werden uns weitestgehend nur mit den, sich auch der Vereinssatzung ergebenden, notwendigen Formalien beschäftigen. 

 

E I N L A D U N G

 

zur Jahreshauptversammlung am

Freitag, 03.12.2021 um 18:00 Uhr 

(Einlass: ab 17:30 Uhr)

in der

Elbschehalle, Elbscheweg 12, Wetter-Wengern

 

Der Vorstand lädt alle Mitglieder des Hegerings hiermit herzlich und fristgerecht ein. 

Tagesordnung

1.      Begrüßung

2.     Totengedenken

3.      Jahresbericht des Vorstandes

4.     Kassenbericht

5.     Bericht der Kassenprüfer

6.     Entlastung des Vorstandes

7.     Wahl eines Kassenprüfers

8.    Beschlussfassung zur Satzungsänderung

9.    Ehrungen

10.  Verschiedenes, Ende der „offiziellen Versammlung“

 

Entsprechend der aktuellen CoronaSchVO NRW weisen wir darauf hin, dass die Jahreshauptversammlung aufgrund von Veränderungen, im Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit der COVID-19-/Corona-Pandemie, kurzfristig abgesagt werden kann.

Sollte es zu einer Absage kommen, werden wir Sie hierüber benachrichtigen.

 

Aufgrund der z.Zt. gültigen Coronaschutzverordnung NRW ist auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneschutzmaßnahmen zu achten.

  • Der Zutritt zu der Versammlung wird nur Mitgliedern gestattet welche zum einen vollständig immunisiert sind oder einen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen können.  ( 3G-Regel d.h. geimpft, genesen, getestet)
  • Der Eingang und der Ausgang der Halle sind räumlich voneinander getrennt, es herrscht Einbahnverkehr, ein Abstand von min.1,5m zum Vordermann ist einzuhalten.
  • Die Halle darf nur mit geeignetem Mund-Nase-Schutz betreten werden
  • Am Eingang sind die Hände mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel zu behandeln
  • Es ist Pflicht die Teilnahme an der Versammlung auf der ausliegenden Teilnehmerliste zu bestätigen
  • Die Halle ist mit ausreichendem Abstand von 1,5m bestuhlt. Nach dem Einnehmen des Sitzplatzes kann die Schutzmaske abgenommen werden.
  • Wenn der Sitzplatz verlassen wird, muss die Schutzmaske aufgesetzt werden
  • Rauchen ist ausschließlich hinter der Halle unter Einhaltung des üblichen Hygiene-Abstandes im gekennzeichneten Bereich erlaubt, der Aufenthalt vor der Halle ist untersagt.
  • Nach Beendigung der offiziellen Versammlung ist ein geselliges Beieinander nicht gestattet und alle Teilnehmer, sofern sie nicht zum Organisationsteam gehören, werden gebeten den Versammlungsort auf dem dafür vorgesehenen Weg zu verlassen.
  • Spätestens um 21:00 Uhr muss die Versammlung beendet und die Halle um 22:00 Uhr geräumt sein.

 

Die Gehörnschau der Jagdjahre 2019/20 wird auf die nächste JHV im Jahre 2022 verschoben, da hierbei die Einhaltung der erforderlichen Hygiene-Mindestabstände nicht gewährleistet werden könnte.

 

 

Wir bitten um strikte Einhaltung der vorgenannten Verhaltensregeln, da eine Nichtbeachtung bei einer möglichen Kontrolle als Ordnungswidrigkeit festgestellt werden und ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen würde.